Lärmvorschriften Motos:

  • Fahren nur mit strassenzugelassenem Auspuff möglich

  • max. zugelassener Lärm 98 dBA bei Vollgas

  • Nichteinhalten der Lärmvorschriften hat Verwarnung und im Wiederholungsfall Pistenverbot zur Folge

 

 

 

 

 

 

 

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